Reglement Bierathlon Zürich

Wie es sich für einen wohlorganisierten Event gehört haben wir auch ein Wettkampfreglement. Na den Prost!

Kategorien: es wird in den Kategorien MM (Mann mit Mann), MF (Frau mit Mann), FF (reines Damenteam), Ü100 (LäuferInnen sind zusammen älter als 100 Jahre) und Double (Doppelstart Küpli und Bierathlon) gelaufen. Es gibt eine separate Wertung pro Kategorie.

Distanz: 5 Runden Laufen (6.8 km) und 3.3 Liter Bier (10 Flaschen) pro Team.

  1. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist, gesundheitlich fit und alkoholgewohnt ist. Der Organisator darf Läufer abweisen, die sich nicht ausweisen können.
  2. Der Organisator lehnt jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern und Dritten ab und haftet nicht für verlorene oder gestohlene persönliche Gegenstände.
  3. Die Teilnahmeberechtigung zur Kategorie Ü100 muss mit Ausweis nachgewiesen werden und einer Sichtprüfung standhalten.
  4. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seine Taten und Gesundheit. Der Organisator rät den Teilnehmern eindringlich, auf das Führen von Kraftfahrzeugen vor, während und nach dem Wettkampf zu verzichten.
  5. Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.
  6. Frauen trinken pro Frau im Team, 1 Flasche weniger (die vollen Flaschen müssen ins Ziel getragen werden oder dürfen natürlich auch getrunken werden). Männer die als Frauen verkleidet sind, gelten nicht als Frauen.
  7. Flaschen müssen durch die Teilnehmer selber und vollständig leer getrunken werden.
  8. Wegschütten von Bier ist strengstens untersagt und wird mit Disqualifikation geahndet. Deswegen: Flaschen dürfen nicht gestürzt werden und auch nicht gestürzt ins Ziel getragen werden.
  9. Die ersten 10 Teams, und die Teams die beabsichtigen sich in den ersten 10 Positionen zu platzieren, müssen an einem separaten Tisch trinken. Wer andernfalls in die Top 5 läuft wird automatisch auf Platz 10 gesetzt. Kein Scherz.
  10. Das Bier darf nur in der dafür vorgesehen Trinkzone runtergekippt werden. Das erste Bier darf direkt nach dem Start in der Trinkzone gekippt werden.
  11. Es sind keine Trinkhilfen (wie Stürzer, Turbomaten oder ähnliches) erlaubt. Folge: Disqualifikation.
  12. Die Schiedsrichter entscheiden über Trinkstrafen. Die Trinkstrafen sind kumulierbar und beruhen auf Tatsachenentscheide der Schiedsrichter. Sie sind sofort auszuführen. Es gibt kein Rekursmöglichkeit zu einer Schiedsrichterentscheidung.
  13. Trinkstrafen (pro Teammitglied)
    Kotzen: 2 Jägermeister
    Ausleeren beim Einschenken: 1 Jägermeister
    Unsauberes Trinken: 1 Jägermeister
    Harassen einzeln tragen (Seitenwechsel ist erlaubt): 1 Jägermeister
  14. Den Anweisungen der Organisatoren ist strikt, auch im angetrunkenem Zustand, Folge zu leisten.
  15. Für Abstinenzler oder Lebergeschädigte kann das zu trinkende Bier alternativ gegen die gleiche Menge PowerGel (Geschmacksrichtung frei) ausgetauscht werden. In begründeten Fällen kann das OK auch alkoholfreies Bier zulassen.
  16. Sollte der Anlass aufgrund höherer Gewalt (Klimaerwärmung oder andere Gewalteinwirkungen) nicht durchgeführt werden können besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Teams welche nicht starten können haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  17. 1 Stunde und 15 Minuten nach dem Start gilt der Wettkampf als beendet. Teams welche es bis dann nicht in Ziel geschafft haben werden mit der Schlusszeit 1h15 klassiert.
  18. Der Teilnehmer hat keine Rekursmöglichkeit. Beschwerden jeglicher Art werden mit Disqualifikation geahndet.
  19. Diese Teilnahmebedingungen sind verbindlich.

Alles klar jetzt?

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